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F.A.Q.

Eine selektierte Auflistung häufig gestellter Fragen!

Was mache ich wenn ich einen Schaden lokalisiert habe?

Unverzüglich die Hausverwaltung informieren. Diese meldet den Schaden der Versicherung und veranlasst unverzüglich die Behebung durch einen Professionisten.

Muss ich mich um die Betriebskostenabrechnung selbst kümmern?

Die ordentliche Verwaltung einer Immobilie umfasst natürlich die Betriebskostenabrechnung.

Falls Sie die technische Verwaltung Ihrer Immobilie selbst in die Hand nehmen wollen, allerdings Hilfe bei der Betriebskostenabrechnung benötigen, übernehmen wir gerne den Abrechnungsservice für Sie.

Welche Sparten umfasst die Immobilienverwaltung?

Die Verwaltung setzt sich aus der kaufmännischen, der technischen, der rechtlichen und der infrastrukturellen Immobilienverwaltung zusammen.

 

Ergänzt werden diese Tätigkeiten um die sozialen Kompetenzen.

Nach welchen Grundsätzen handelt ein Immobilienverwalter?

Die Immobilienverwaltung hält sich an folgende Grundsätze:

Die Zweckmäßigkeit (Notwendigkeit der Maßnahme)
Die Sparsamkeit (Maßvoller Umgang mit Geld und Vermögensgütern)
Die Wirtschaftlichkeit (misst den Ertrag einer Maßnahme im Verhältnis zum Aufwand)

Was sind Betriebskosten im Sinne des MRG?

Grundsteuer, Feuer-, Leitungswasser- und Gebäudehaftplichtversicherung, Allgemeinstrom, Reinigung/Hausbetreuung, Wasser- und Kanalgebühren,  Verwaltungsentgelt, Warmwasserkosten, Heizkosten, Müllkosten, Grünanlagen, Liftkosten, Schneeräumung, uvm.

Was sind Bewirtschaftungskosten im Sinne des WEG?

Sind alle mit dem Gebäude verbundenen Kosten des Betriebes, der Instandhaltung und der Erneuerung.

Gigler Immobilien Verwaltungs GmbH
Hofsteigstraße 20, 6971 Hard